Lässt sich der Erfolg dieses Verfahrens auch an den Online-Verhandlungstisch übertragen? Kann das funktionieren? Welche Einschränkungen sind vorhanden? Was ist zu beachten?
Antworten auf diese Fragen suche ich für meine Hausarbeit „Videokonferenz in der Mediation“. Meine Erkenntnis teile ich hier mit dir in meinem Blog. Damit will ich auch zum Austausch anregen: Hast auch du Erfahrung gesammelt, Mediation als Videokonferenz durchzuführen?
Die Hausarbeit erstelle ich im Rahmen meiner Ausbildung zum Mediator beim Europäischen Hochschulverbund (EHV) in dessen Kooperation mit dem Institut für Mediative Kommunikation und Diversity Kompetenz (IMK).
Als Führungskraft und Projektleiter setze ich seit etlichen Jahren auf Videokonferenzen als Mittel der Kommunikation mit Einzelnen und Gruppen. Damit spare ich Ressourcen (Reisezeit und -kosten), profitiere vom unkomplizierten Setup (weil die technische Ausstattung „eh“ vorhanden ist) und behalte das persönliche Gespräch bei.
Lassen sich die Vorteile einer Videokonferenz auch im Konfliktfall nutzen? Kann damit eine Mediation gelingen?
Im ersten Teil meiner Arbeit beschäftige ich mich mit dem technischen Rahmen einer Videokonferenz.
Funktionierende Technik als Basis
Videokamera, Mikrofon und Lautsprecher (auch als Headset) sind mittlerweile Basisausstattung eines Smartphones. Dabei eignet sich ein Smartphone eher für „beiläufige“ Videokonferenzen: Durch den (relativ) kleinen Bildschirm fällt es bei längeren und größeren (mehrere Teilnehmer) Bildkonferenzen schwer, die verschiedenen Teilnehmer visuell detailliert wahrzunehmen. Mimik und Gestik – ein wichtiger Bestandteil für den Austausch in einer Mediation – bleiben verborgen.
Von Vorteil ist hier der größere Bildschirm eines stationären PC oder eines Notebooks. Die Videokamera ist auch hier entweder eingebaut oder diese lässt sich mittels USB-Anschluss hinzufügen.
Für die Tonübertragung sind alle (vorgenannten) Geräte geeignet: Mit einem Headset ist es möglich, an dem Mediations-Dialog teilzunehmen. Je nach Vorliebe, Ausstattung und Umfeld, können auch Lautsprecher genutzt werden. Gerade für die Teilnahme von Gruppen ist dies von Vorteil.
Für die Teilnahme mehrerer Personen eignen sich Konferenzlösungen. Hier habe ich mit der ConferenceCam Connect von Logitech gute Erfahrungen gesammelt.
Bei der genutzten Videokonferenz-Software sind Bedienkomfort und -möglichkeiten wichtige Kriterien. So soll die Software auch für einen Videokonferenz-unerfahrenen Nutzer intuitiv bedienbar sein und sich ohne besondere Hardware-Anforderungen nutzen lassen. Von großem Vorteil ist, wenn die Software auch ohne Installation nutzbar ist (gerade innerhalb von Firmen-Netzwerken ist die Installation von Software oft vom Administrator eingeschränkt).
Im Rahmen der Hausarbeit habe ich die Videokonferenz-Software Zoom genutzt. Diese erfüllt die Anforderungen an einfache Installation und Bedienung. Auch bietet Zoom Funktionen, die im Rahmen der Mediation sinnvoll genutzt werden können.
Voraussetzung für den Gebrauch von Hard- und Software in einer Videokonferenz ist der Internet-Anschluss. Nur wenn dieser unterbrechungsfrei in einer Mindestbandbreite zur Verfügung steht, lässt sich eine Videokonferenz durchführen. In der Regel ist hier ein DSL-Anschluss mit einer Bandbreite von 16/1 Mbit/s (Down-/Upstream) ausreichend.
Mobilfunk-Internetzugänge sind auf Grund von schwankender Geschwindigkeit und Verfügbarkeit für Videokonferenzen nur bedingt geeignet. Auch stehen mobile Daten meist nur mit eingeschränktem Volumen zur Verfügung, was gerade bei der Nutzung für eine Videokonferenz zum Flaschenhals werden kann.
Vor- und Nachteile einer Videokonferenz in der Mediation
Steht die passende Technik bereit, kann die Videokonferenz starten. Welche Vor- und Nachteile sich dabei für eine Mediation ergeben, dazu mehr im nächsten Teil meines Berichts.
0 Kommentare